FDP warnt vor Schlupfloch bei der Schuldenbremse

zwischen den Themen der Stadt wie z.B. das Stadtentwicklungskonzept sind auch überregionale Themen wie die staatliche Schuldenbremse von Bedeutung.

Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise umfangreiche Hilfen für die Wirtschaft bereitgestellt. Die vor 10 Jahren eingeführte Schuldenbremse braucht für die Maßnahmen nicht abgeschafft zu werden.
Artikel 115 GG lässt ausdrücklich zu, dass sich Deutschland in Notsituationen stärker verschuldet.

Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von ca. 600 Milliarden Euro zur Rettung angeschlagener Unternehmen hat die Koalition in Berlin ein gefährliches Schlupfloch geschaffen, durch das die Gültigkeit der Schuldenbremse faktisch eingeschränkt wird,  Dass es der Bundesregierung jetzt über den WSF möglich sein soll, die Schuldenobergrenze zu reißen, ohne vorher vom Parlament eine Notsituation beschließen zu lassen, darf so nicht richtig sein. Die klaffende Regelungslücke muss dringend geschlossen werden.

Freilich streiten sich die Gelehrten, ob es derzeit einen Investitionsrückstand gibt, den nur noch die öffentliche Hand beheben kann.
Daran anknüpfend heißt es zugleich, dass der Staat die historisch niedrigen Zinsen gar nicht richtig nutzen könne.
Ebenso wenig von der Hand zu weisen ist jedoch, dass eine Staatsschuldenquote von 60% - und bald werden es wegen der Corona-Krise weit mehr sein- kein Pappenstiel ist und dass Politik systematisch zur Verschuldung neigt.
Alle Erfahrung belegt den Anreiz, Lasten in die Zukunft zu verschieben, anstatt ausgabenpolitisch Prioritäten zu setzen.
Also sparen ist schwerer als überlegt Gelder zu verteilen.

Darum war es auch ein Kraftakt, die Schuldenbremse ins Grundgesetz zu heben.
Vorerst steht sie dort gut!!!